Umweltrichtlinie der MIT- Modernen Industrietechnik GmbH & Co. KG

I. Einleitung und Zweck

 

Die MIT Moderne Industrietechnik GmbH & Co. KG ist sich ihrer Verpflichtung zur Erhaltung und zum Schutz unserer Umwelt bewusst. 
Neben der Verpflichtung zur Einhaltung von umweltrelevanten Gesetzen und Verordnungen, unterstützen wir den proaktiven Ansatz zur Verantwortung für unsere Umwelt, indem wir im Rahmen unserer Möglichkeiten die Umwelt schützen, natürliche Ressourcen schonen und unser ökologisches Ergebnis hinsichtlich unserer Produktion, Produkte und Dienstleistungen während des gesamten Lebenszyklus verbessern.

 

II. Geltungsbereich

 

Die Umweltrichtlinie der MIT Modernen Industrietechnik GmbH & Co. KG gilt für alle Mitarbeitenden und Bereiche im Unternehmen.

Geschäftspartner und Lieferanten, welche in unsere Geschäftsprozesse eingebunden sind, haben diese Richtlinien ebenfalls zu berücksichtigen. Wo es sinnvoll und nötig erscheint, wirken wir bei Lieferanten darauf hin, Verbesserungen vorzunehmen. Sollte ein Lieferant unsere Erwartung bei den Themen Umwelt und Nachhaltigkeit nicht erfüllen, werden wir von einer weiteren Zusammenarbeit absehen.

 

III. Leitlinien

 

Zur Realisierung unseres Anspruches haben wir die nachstehend aufgeführten Umweltleitlinien als verbindliche Inhalte unserer Geschäftspolitik definiert:

 

  • Wir halten die umweltrelevanten Anforderungen und Gesetze ein. Wir verpflichten uns, die relevanten Gesetze und Verordnungen wie auch die uns auferlegten Auflagen bezüglich Umweltschutzes und Arbeitssicherheit einzuhalten und darüber hinaus eigene Zielsetzungen zu erreichen.
  • Wir unterstützen aktiv die Dekarbonisierung bei der Herstellung unserer Produkte.
  • Wir achten schon bei der Konzeption und Erstellung unserer Anlagen auf umweltgerechte Verfahren und Setzen wiederverwendbare und recycelbare Materialien ein.
  • Den Schutz der Umwelt und sparsamen Umgang mit natürlichen Ressourcen betrachten wir als unsere gesellschaftliche Verpflichtung.
  • Wir orientieren uns am Leitgedanken des nachhaltigen Wirtschaftens.
  • Mit Energie, Rohstoffen und Wasser gehen wir sparsam um.
  • Wir unterstützen den Tierschutz und die Artenvielfalt und lehnen jegliche Tierversuche im Zusammenhang mit unseren Produkten ab.
  • Wir fördern die minimale Landnutzung und lehnen jegliche Art von Entwaldung ab.
  • Umweltbelastungen wie Abfall, Abwasser, Emissionen und Lärm vermeiden wir oder halten sie so gering wie möglich.
  • Wir stellen Bodenqualitäten sicher.
  • Die Auswirkungen unserer Tätigkeiten auf die Umwelt werden erfasst, beurteilt und in Ziele uns Maßnahmen für Verbesserungen abgeleitet. Wir verpflichten uns, kontinuierlich an der Verringerung der Umweltbelastungen zu arbeiten.
  • Wir integrieren alle umweltrelevanten Geschäftsprozesse in unser Managementsystem und suchen permanent nach Verbesserungen.
  • Wir fördern das Umweltbewusstsein unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um gemeinsam in allen Bereichen des Unternehmens die Umwelt zu schützen und mit Rohstoffen und Energie sparsam umzugehen.

 

IV. Überwachung

 

Die Umweltrichtlinie und die daraus resultierenden Maßnahmen und Ergebnisse werden regelmäßig auf Wirksamkeit sowie zur Sicherstellung der kontinuierlichen Verbesserung durch die Förderung beurteilt und überprüft.

Zur Sensibilisierung unserer Mitarbeitenden finden regelmäßige Schulungen zur Umweltrichtlinie statt. Wir stellen sicher, dass die Richtlinie jederzeit in ihrer aktuellen Form zugänglich und einsehbar ist.

 

V. Aktualisierung und Gültigkeit

 

Diese Umweltrichtlinie wird mindestens alle zwei Jahre überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Die jeweils aktuelle Version ist im Intranet und für alle Mitarbeitenden zugänglich.