I. Einleitung und Zweck
Die MIT Moderne Industrietechnik GmbH & Co. KG ist sich ihrer Verpflichtung zur Erhaltung und zum Schutz unserer Umwelt bewusst.
Neben der Verpflichtung zur Einhaltung von umweltrelevanten Gesetzen und Verordnungen, unterstützen wir den proaktiven Ansatz zur Verantwortung für unsere Umwelt, indem wir im Rahmen unserer Möglichkeiten die Umwelt schützen, natürliche Ressourcen schonen und unser ökologisches Ergebnis hinsichtlich unserer Produktion, Produkte und Dienstleistungen während des gesamten Lebenszyklus verbessern.
II. Geltungsbereich
Die Umweltrichtlinie der MIT Modernen Industrietechnik GmbH & Co. KG gilt für alle Mitarbeitenden und Bereiche im Unternehmen.
Geschäftspartner und Lieferanten, welche in unsere Geschäftsprozesse eingebunden sind, haben diese Richtlinien ebenfalls zu berücksichtigen. Wo es sinnvoll und nötig erscheint, wirken wir bei Lieferanten darauf hin, Verbesserungen vorzunehmen. Sollte ein Lieferant unsere Erwartung bei den Themen Umwelt und Nachhaltigkeit nicht erfüllen, werden wir von einer weiteren Zusammenarbeit absehen.
III. Leitlinien
Zur Realisierung unseres Anspruches haben wir die nachstehend aufgeführten Umweltleitlinien als verbindliche Inhalte unserer Geschäftspolitik definiert:
IV. Überwachung
Die Umweltrichtlinie und die daraus resultierenden Maßnahmen und Ergebnisse werden regelmäßig auf Wirksamkeit sowie zur Sicherstellung der kontinuierlichen Verbesserung durch die Förderung beurteilt und überprüft.
Zur Sensibilisierung unserer Mitarbeitenden finden regelmäßige Schulungen zur Umweltrichtlinie statt. Wir stellen sicher, dass die Richtlinie jederzeit in ihrer aktuellen Form zugänglich und einsehbar ist.
V. Aktualisierung und Gültigkeit
Diese Umweltrichtlinie wird mindestens alle zwei Jahre überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Die jeweils aktuelle Version ist im Intranet und für alle Mitarbeitenden zugänglich.