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Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit bei der MIT

Der Schutz der Mitarbeiter ist essenziell für jedes Unternehmen. Die Bedeutung gesunder Mitarbeiter ist in den vergangenen Jahren besonders deutlich geworden – gerade in Zeiten des Fachkräftemangels steht bei Ausfall weniger Personen schnell die ganze Produktion still. Viele Unternehmen haben dem Thema seither mehr Aufmerksamkeit geschenkt.

 

 

Der Arbeitsschutz bei MIT steht stets an erster Stelle!

Bei der MIT hat das Thema Arbeitssicherheit seit vielen Jahren einen hohen Stellenwert. Gemeinsam mit einem externen Dienstleister bauen wir unsere Kompetenz und Beteiligung stetig weiter aus – auch über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Denn man kann nicht vorsichtig genug sein. Gerade im Bereich Maschinenbau und industrieller Fertigung gibt es viele Gefahrenstellen.  

 

Unsere Sicherheitsmaßnahmen 

1. Schulungen 

Bei der Arbeitssicherheit beginnt alles mit der Wissensgrundlage bei den Mitarbeitern. Dabei ist es unsere Aufgabe als Unternehmen sie zu schulen. MIT hat hier verschiedene Stufen:  

 

Die Erstunterweisung 
Diese Unterweisung dient zur Beschreibung der allgemeinen Richtlinien für zum Beispiel der Betriebsanweisungen, der Hygieneunterweisung oder der Flucht- und Rettungswege. Es wird zusätzlich beschrieben, wodurch ggf. Gefahren ausgehen können und was dagegen unternommen werden muss. Die Erstunterweisung ist bei uns Abteilungsabhängig: 

a. Unterweisungshilfe Büro  

b. Unterweisungshilfe Lager  

c. Unterweisungshilfe Montage  

d. Unterweisungshilfe Schweißerei  

e. Unterweisungshilfe Zerspanung  

 

Jährliche Unterweisungen  
Zu der Erstunterweisung kommen die jährlichen Unterweisungen für zum Beispiel den Brandschutz, die Nutzung der Stapler und Flurförderfahrzeuge sowie die Arbeitsplatzbezogenen Betriebs- und Gefahrstoffanweisungen.  
Grundsätzlich wird jedes Jahr die DGUV Vorschrift 1 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) geschult. In der Vorschrift ist beschrieben, wie sich alle Beteiligten zu verhalten haben. Also der Arbeitnehmer, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der betriebsärztliche Dienst, die Erste Hilfe, sowie die Pflichten des Unternehmens und die Maßnahmen bei besonderen Gefahren. Hier wird auch zwischen der Produktion und dem Büro unterschieden. 

 

Brandschutz- und Ersthelfer  
Zusätzlich gibt es  die Schulungen zum Brandschutzhelfer und Ersthelfer sowie die Fortbildung gemäß VDI 2700a für die Ladungssicherung. Diese können abhängig von Rahmenbedingungen jährlich oder auch mehrjährig sein.  

 

 

2. Gefährdungsbeurteilung  

Neben der Schulung von Mitarbeitern muss grundsätzlich eine Gefährdungsbeurteilung nach bestimmten (§ 5 ArbSchG und § 6 GStoffV) Gesetzen durchgeführt werden.  
Für die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG werden sich die Bearbeitungszentren, der innerbetriebliche Transport sowie die Kräne angeschaut. Auch unsere Maschinen wie die Lasermaschine muss betrachtet werden.  
Diese Gefährdungsbeurteilung bezieht sich ebenfalls auf mögliche Gefahrstoffe. Hierfür wird in der Abteilung geschaut, ob und welche Gefahrstoffe eingesetzt werden. Für den Umgang wird wieder eine Beurteilung mit anschließenden Maßnahmen erstellt. Damit einhergehend muss jedes Industrieunternehmen auch ein Gefahrstoffkataster führen. Dabei wird regelmäßig kontrolliert und geschaut, dass diese Auflistung immer aktuell bleibt. 


3. Allgemeine Betriebsanweisungen 

Als Unternehmen müssen wir auch Betriebsanweisungen für verschiedenes schreiben und bereitstellen. Diese dienen vor allem dazu, Richtlinien und Regeln für den Umgang mit zum Beispiel Arbeitsmitteln zu definieren. Die Anweisungen haben wir in folgende Kategorien gegliedert:  

a. Arbeitsmittelbetriebsanweisungen  

b. Betriebsanleitungen  

c. Biostoffbetriebsanweisungen  

d. Gefahrstoffbetriebsanweisung  

Darüber hinaus gibt es weitere kleinteiligere Anweisungen, die die innerbetriebliche Sicherheit gewährleisten und die Betriebsabläufe optimieren. Die Betriebsanleitungen sind für alle im Unternehmen Beschäftigte einsehbar und bindend.  

 

All diese Themen werden in einem vorgegebenen Turnus durch die ASA-Sitzung bei uns besprochen. Dabei sind ebenfalls unser Sicherheitsbeauftragter und unser Betriebsarzt vor Ort. Über jede dieser Sitzungen wird ein Protokoll verfasst und an die Teamleiter und Führungspersonen geschickt. Als Abschluss des ganzen haben wir darüber hinaus jährliche Begehungen mit der Arbeitssicherheitsfirma. Sollte hier etwas auffallen, werden automatisch weitere Maßnahmen verfolgt. 
Über die Jahre haben wir uns bei der MIT zu echten Experten im Bereiche Arbeitsschutz entwickelt und gehen gerne mit gutem Beispiel voran. Dennoch ruhen wir uns nicht aus – wir arbeiten stets daran unsere Maßnahmen zu verbessern und weiterzuentwickeln. Das sind wir als Unternehmen unseren Mitarbeitern schuldig: Denn nur ein sicherer Arbeitsplatz ist ein erfolgreicher Arbeitsplatz.   

Für mehr Informationen stehen unsere kompetenten Mitarbeiter jederzeit bereit.